Hier ein paar offizielle Erklärungen zum 200 m Radfahren (mit fliegendem Start):
Bestimmungen
Der Start erfolgt fliegend, also mit einer beliebigen Beschleunigungsphase, die nicht gewertet wird. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Überfahren der Start- und Ziellinie zeitgerecht erfasst werden. Die Strecke soll gerade, eben und ohne Verkehrseinflüsse sein. Die Abnahme sollte aufgrund der hohen Geschwindigkeit und der damit verbundenen Unfallgefahr in den Kurven nicht im Stadion erfolgen. Die Leistungsanforderungen können nicht auf einem Fahrradergometer erbracht werden.
Quelle der Texte: DOSB Sportabzeichen Prüfungswegweiser 2025